Service für Baulohnabrechnung
Seit April 2008 sind wir, die HST Hanseatische Service und Treuhand AG, im Bereich Baulohn und Gehalt, Finanzbuchhaltung und technische/kaufmännische Abwicklung tätig. Als Dienstleister für Baulohnabrechnung bieten wir Ihnen erstklassigen Service und fachkundige Betreuung.
Wir erstellen nicht nur die komplette Baulohnabrechnung inklusive aller erforderlichen Auswertungen, wir verwalten auch ihre Arbeitspapiere, erstellen Bescheinigungen usw.
Wir bieten Dienstleistungen für
- Lohn und Gehalt
Speziell für Bauhaupt- und Nebengewerbe
- Finanzbuchhaltung
Zusätzlich für kleine Unternehmen
- techn./kaufm. Abwicklung
Wir beantworten Ihre Fragen unter
Telefon 0421 - 878 560 80
und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Was wir für Sie tun können.
Erstellung von Auswertungen und Abrechnungsunterlagen pro Arbeitnehmer und Monat durch Auftraggeber
Für die allgemeine Personalverwaltung
- Monatliche Brutto-/Nettolohnabrechnung
- Ersteingabe und Änderungen von Personalstammdaten
- Vordrucken von Stundenerfassungsbelegen
- Überwachung und Ergänzung der Stundenbelege mit Zeiten für Krankheit, Feiertage und sonstige bezahlte Fehlzeiten
- Gesamte Verwaltung der Personalpapiere
- Allgemeine Ãœberwachung der Lohnabrechnung
- Ablagefertige Aufbereitung der Auswertungen
- Erstellung der Arbeits- und Zwischenbescheinigung beim Ausscheiden von Arbeitnehmern
- Drucken der Jahreslohnkonten
- Jahresbescheinigung über Lohnnebenkosten
- Unterstützung und Mithilfe bei Prüfung durch Ämter, Krankenkassen und Sozialkassen
- Erstellung sämtlicher anfallender Lohnbescheinigungen
- Unterschriftsfertige Meldungen des Lohnnachweises für die Berufsgenossenschaft und der Schwerbehindertenausgleichsabgabe
- Meldungen an das Statistische Landesamt
Für die Krankenkassen
- Sofortmeldung neuer Arbeitnehmer lt. Meldegrund 20
- Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise (auch für Saison-KUG/KUG)
- Erstellung und Übermittlung der Vorfälligkeit
- Erstellung und Übermittlung der Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung lt. § 10 LFZG
- Erstellung und Übermittlung sämtlicher DÜEV-Meldungen
- Erstellung der Krankengeld-Listen Saison-KUG/KUG
- Erstellung und Ãœbermittlung der meldepflichtigen ELENA-Daten
Für das Finanzamt/Agentur für Arbeit
- Erstellung der Lohnsteueranmeldung
- Überwachung der Lohnsteuerkarten (Vorlage, Änderungen)
- Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung beim Ausscheiden und am Jahresende
- Lohnsteuerjahresausgleich auf Antrag durch Arbeitgeber
- Nachweis der Saison-KUG- und KUG-Auszahlung im Lohnkonto
- Unterschriftsfertige Anträge auf Saison-KUG/KUG
Für die Sozialkasse (Urlaubskasse/Zusatzversorgungskasse)
Im Bauhauptgewerbe
- Durchführung des arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahrens
- Maschinelle Meldung der monatlichen Beiträge
- Berechnung der Spitzenausgleichsbeiträge
- Berechnung der Sikoflexkonten
- Anforderung Urlaubsgeld für Auszubildende
- Anforderung zur Erstattung der Ausbildungsvergütung
Im Baunebengewerbe
- Bestellung der Lohnnachweiskarten für Arbeitnehmer
- Ausfüllen der Lohnnachweiskarten
- Monatliches Ausfüllen der Urlaubskassen-Zusammenstellungen mit Urlaubsgeldeinlösung
- Anforderung des Überbrückungsgeldes, der Lohnausgleichsbeträge und der Übergangsbeihilfen
- Abschließen und Vortragen der Lohnnachweiskarten am Jahresende
Aufgabenbereiche, die beim Auftraggeber bleiben bzw. die der Auftraggeber direkt durchführt
- Einstellungsbogen (incl. Feststellungsbogen für geringfügig Beschäftigte)
- Austrittsbogen mit Angaben zur Beendigung
- Neuanträge und Verlängerung der Arbeitserlaubnis
- Versand bzw. Ãœbergabe der Entlassungspapiere
- Unfallanzeige an Berufsgenossenschaft
- Drittschuldnererklärung bei Pfändungen
- Stundenberichte aufbereiten und zur Verfügung stellen
- Jegliche Zahlungsanweisungen an Arbeitnehmer, Finanzamt, Krankenkassen, Sozialkassen, Drittschuldner, Verbände und Innungen
- Schriftverkehr mit sämtlichen Ämtern und Behörden
- Schriftverkehr und sonstiger direkter Kontakt mit Arbeitnehmern (für Auftragnehmer nur mit Wissen und Einverständnis des Auftraggebers)
Aufgabenbereiche, die nur nach schriftlicher Anweisung vom Auftraggeber ausgeführt werden
- Lohn- und Gehaltsänderungen
- Auszahlung von Lohnnebenkosten (steuerfrei/steuerpflichtig) oder anderen zusätzlichen Leistungen
- Änderungen der Arbeitszeit
- Erstattungsanträge nach dem Altersteilzeitgesetz